Wir beraten Sie zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Hierzu zählen die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische Tätigkeit, Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notar, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer u.ä.) sowie freiberufliche katalogähnliche Berufe.
Die Abgrenzung zum Gewerbebetrieb ist häufig Streitthema.
Auch dieTätigkeiten Vermögensverwaltung, Testamentsvollstreckung und des Aufsichtsratsmitglieds fallen unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Als Freiberufler (u.ä.) sind Sie mit Ausnahme der Kleinunternehmerregelung zur Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und einer jährlichen Gewinnermittlung / Einnahmenüberschussrechnung in Ihrer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Sie haben spezielle Fragen oder Wünsche im Zusammenhang mit einer Steuerberatung für Freiberufler?
Dann nutzen Sie gerne das nebenstehende Formular für eine erste Kontaktaufnahme.
Wir werden uns möglichst kurzfristig bei Ihnen melden.
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