Angestellte, Immobilienbesitzer, Vermieter und Rentner sind i.d.R. einmal im Jahr verpflichtet, ihre private Einkommensteuererklärung abzugeben.
Dies ist seit einiger Zeit nur noch mit einer elektronisch authentifizierten Steuererklärung möglich.
Außerdem wird nach unserer Einschätzung in Zukunft verpflichtend sein, einen elektronischen Belegabruf beim Finanzamt zu starten und eine vorausgefüllte Steuererklärung ans Finanzamt zu übermitteln.
Das übernehmen wir für Sie und beraten Sie zu Fragen in Bezug auf häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, haushaltsnahen Dienstleistungen, Sonderausgaben wie private Rente etc.
Sie haben spezielle Fragen oder Wünsche im Zusammenhang mit einer Steuerberatung für Privatpersonen?
Dann nutzen Sie gerne das nebenstehende Formular für eine erste Kontaktaufnahme.
Wir werden uns möglichst kurzfristig bei Ihnen melden.
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